Das EU-Vermögensregister und die 5 ultimativen Tipps, sich gegen Enteignung zu schützen:
Ab 1.1.24 kann in Deutschland beliebig enteignet werden, die SPD BundesLand Bremen hat den Lastenausgleich bereits im Parteiprogramm stehen.
Die FDP tut die Möglichkeit eines Lastenausgleichs als Fake news ab, was dann in der Politikersprache das Gegenteil heißt, nämlich dass es schon bald zu einem Lastenausgleich kommt. Und der wird dieses Mal voraussichtlich “Notstandsausgleich” genannt.
Eine Enteignung kann nur punktgenau zu einem bestimmten Tag X,Stattfinden, Weil Kontostände und die Besitzverhältnisse von Sachwerten sich täglich ändern und die Wirtschaft nicht tagelang oder gar monatelang behindert werden darf. An diesem Tag X bräuchten die Behörden dann plötzlich ZehnTausende an geschulten Sachbearbeitern, Zehntausende an Detektiven, um die Sachwerte aufzuspüren und zehntausende Gutachter zur Bestimmung des jeweiligen Wertes. Das ist unmöglich. Daher: Ohne Vorbereitung mit einem Register, wem was wo gehört und wie wertvoll es ist, geht es nicht. Dann brauchen am Tag X nur noch Zahlungsbescheide für eine prozentuale Abgabe verschickt werden, das ist machbar.
Umgekehrt heißt das: was nicht registriert oder ungenau registriert ist, kann auch nicht – oder nur in Einzelfällen – enteignet werden. Daraus abgeleitet die 5 ultimativen Tricks.
Bereits zentral registriert und damit der Enteignung hilflos ausgeliefert sind: Bankkonten, Lebensversicherungen, Immobilien, Aktien und angemeldete hochwertige Autos. Diese werden sichtbare (Sach-)Werte genannt, ich habe sie schon in anderen Videos besprochen. Bei derartigen sichtbaren (Sach-)Werten helfen die folgenden 5 Tricks leider nicht!
1. Tipp: Registrieren Sie ihre Sachwerte gar nicht, auch wenn das Ihre Pflicht wäre. Tun Sie das natürlich auf eigene Verantwortung. Es wird am Tag X der Enteignung und den Monaten danach kein Personal dafür geben, ihnen hinterher zu schnüffeln, was sie denn in Ihren vier Wänden haben. Schon am Folgetag nach dem Tag X der Enteignung muss der Staat oder Ihre Kommune ihn beweisen dass sie am Vortag einen bestimmten Sachwert schon in ihrem Besitz hatten, auch dazu bedarf es viel Personal, was es auch am Folgetag nicht gibt.
Ausnahmen zu diesem ersten Tipp:
- sie vermuten, dass ihr Nachbar sie verpfeifen wird. Siehe dazu ein extra Video.
- Ihre Sachwerte sind öffentlich bekannt.
Tipp 2, 3 4 und 5 sind für Sachwerte, die um die Registrierung nicht herum kommen, aus was für Gründen auch immer…
2. Tipp: möglichst unklar werden lassen, wem ein Sachwert in welchen Anteilen wirklich gehört, weil der ET gewechselt hat, etwa durch Schenkung, Verpfändung, usw. Hat der Wert des Sachwertes sich vielleicht drastisch verändert, etwa wegen, Beschädigung, Feuer oder Wasserschaden? Schreiben Sie der enteignenden Behörde ausführlich, um einen komplizierten Einzelfall daraus zu machen, der dann wegen Personalmangel für Bearbeitung dieses Einzelfalles voraussichtlich dauerhaft liegen bleiben wird.
3. Tipp: Sie haben sie den Sachwert längst weiter verkauft und bitten um einen Vor-Ort-Termin zur Inaugenscheinnahme Ihrer 4 Wände, sollten Zweifel an ihrer Aussage bestehen. Personal dafür wird es dafür am Tag X sicherlich nicht geben, auch nicht wenn ihr Widerspruchs-Schreiben fristgerecht eintrifft. Bis dahin haben Sie auf jeden Fall Zeit um zu handeln, wenn sie glauben sie bekämen Besuch.
4. Tipp: Registrieren Sie Ihren wertvollen Sachwert sehr detailliert. Als Fachfrau bzw Fachmann wissen Sie um die kleinsten Details, in denen ähnliche Sachwerte sich dann doch wieder unterscheiden. Ihre Beschreibung in der Registrierung trifft genau auf einen sehr ähnlichen Sachwert zu. Kommt der Tag X, dann lassen Sie die Behörden nach Erhalt des Zahlungsbescheides wissen, dass der vor Monaten registrierte Sachwert längst verkauft wurde und jüngst, – nach dem Tag X – ein sehr ähnlicher, aber doch anderer Sachwert von Ihnen gekauft wurde und sich jetzt sich bei Ihnen zuhause befindet. Laden Sie zur Besichtigung ein und – sollten Sie jemals doch Besuch bekommen, dann erklären Sie den Unterschied.
5. Tipp Ist der von Behörden geschätzte Wert Ihres Sachwertes zu hoch, dann lassen Sie von einem guten Bekannten ein Gutachten anfertigen. Der Beruf des Gutachters ist nicht geschützt, jeder kann sich zum Gutachter erklären, auch ihr Freund aus dem gemeinsamen Club. Ins Gutachten lassen sie dann schreiben was sie für richtig halten, natürlich wohlbegründet. Sie können damit rechnen, dass wegen Mangel an Sachbearbeitern keine Reaktion geschweige denn ein Gegengutachten erstellt wird.
Weitere Tipps zum Beispiel zum Thema Verschuldung ergeben sich aus meinen anderen Videos.
Sie haben Skrupel diese Tricks anzuwenden? – Sie sind mit Werten wie Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit erzogen worden und aufgewachsen ? – Rechnen Sie fest damit, dass die Reichen und Superreichen fast ihr gesamtes Vermögen schon lange mit Tricks geschützt haben. Sie bezahlen Profis und Vermögensverwalter, die z.B. haufenweise tief verschachtelte GmbHs , AGs, KGs, … gegründet und darin Millionen versteckt und künstlich gegenseitig verschuldet haben. Eigentumsverhältnisse sind mit prozentualen Beteiligungen hier und da maximal undurchsichtig. ochenlange Recherchen wären notwendig sich durch den Dschungel zu Arbeiten und Sachbearbeiter dafür gibt es am Tag X sicherlich nicht. Nur die Sparkonten und Sachwerte der fleißigen, ehrlichen und aufrichtigen Kleinbürger und des Mittelstandes liegen ungeschützt da und werden noch am Tag X enteignet.
Ich nehme an, ich habe Sie ermutigt Ihren erarbeiteten Wohlstand zu verteidigen, und wenn nötig auch mit Tricks.
Ich empfehle, auf unsichtbare Sachwerte umzusteigen, dazu ein weiterführendes Video zum Thema „Sachwert Strategische Metalle“, klicken Sie jetzt! bis gleich!“
„Kapitalabfluss aus der EU wegen EU-Vermögensregister“?
Diese Frage halte ich für wahrscheinlich, dann aber auch aus Unwissenheit über „sichtbares“ und „unsichtbares“ Vermögen. Wie im Video oben und anderen Videos besprochen, kann meiner Erkenntnis nach „unsichtbares“ Vermögen in der Praxis gar nicht enteignet werden, nur die wenigen aber häufigsten „sichtbaren“ Vermögen (Bankkonto, Immobilie, Aktien/ Werpapiere bei einem Broker, wertvolle Autos). Natürlich ist es ein profitables Geschäft EU-Bürger dazu zu bewegen, ihre Vermögen aus der EU herauszubringen und woanderst in der Welt zu investieren.
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